Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ''EDVunterwegs''
Allgemeine Geschäftsbedingungen des EDV-Dienstleistungsunternehmens Angela Hoffmeister, nachfolgend EDVunterwegs, Särkover Str. 62, D-66663 Merzig Tel.: +49 6861 938 29 61, Fax: +49 6861 938 29 63, lernen(at)edv-unterwegs.de USt-ID: 225572657, Stand Mai 2008
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und gelten durch Auftragserteilung, Vertragsschließung oder Anwesenheit an Kursterminen als anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht zum Gegenstand der vertraglichen Beziehungen
Schulung und Unterricht
1. Anmeldung und Vertragsschluss
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung, schriftlicher Auftragserteilung, Vertragsschließung oder durch die Anwesenheit am ersten oder einzigen Kurstermin kommt ein Vertrag zwischen den Teilnehmenden und dem EDV-Dienstleistungsunternehmen Angela Hoffmeister EDVunterwegs zustande.
Sind die Teilnehmer aufgrund der Weisung eines Dritten (z. B. Arbeitgeber) anwesend, kommt durch die Anwesenheit der Teilnehmer ein Vertrag zwischen dem Dritten und EDVunterwegs zustande, wenn nicht vorab bereits schriftliche Auftragserteilung erfolgt ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
2. Leistungen
Die für die Schulung notwendige Hard- und Software wird für den Zeitraum der Schulung zur Verfügung gestellt und geht nicht in den Besitz der Teilnehmer oder Dritte über.
Bei unsachgemäßer Bedienung, Verlust, Diebstahl oder Schäden durch Missgeschick (z. B. Flüssigkeit in der Tastatur) haftet der jeweilige Benutzer des Gerätes für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert. Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Seminars auf Wunsch ein Teilnahmezertifikat.Voraussetzung für die Ausstellung ist eine mindestens 80%ige Teilnahme am entsprechenden Kurs.
3. organisatorische Änderungen, Terminverschiebungen, Trainerwechsel
Sollten bei Kursen, Vorträgen, Seminaren oder Lehrgängen infolge höherer Gewalt (Wetterbedingungen, Ausfall der Hardware u. ä.), Krankheit des Trainers oder durch sonstige von EDVunterwegs nicht zu vertretende Gründe einzelne Termine, Terminserien oder Kurse ausfallen, werden die ausgefallenen Schulungszeiten zu einem anderen Termin nachgeholt oder, falls kurzfristig möglich, ein anderer Trainer eingesetzt. EDVunterwegs kann nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr entsteht nicht.
4. Rücktritt durch die Teilnehmenden
Rücktritt vom Kursangebot ist bis spätestens zum 10.Werktag vor Kursbeginn möglich; es wird dann lediglich eine Administrationspauschale von 10% der vollen Kursgebühr berechnet.
Bei Rücktritt nach Kursbeginn wird eine Administrationspauschale von 50% der vollen Kursgebühr zuzüglich der Gebühr für die bereits durchgeführten Termine berechnet.
Die Administrationspauschale erhöht sich um das vereinbarte Entgelt für die Erstellung des individuellen Kurskonzeptes, wenn es sich um Rücktritt von einem Kurs mit individuell erstelltem Schulungskonzept handelt; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Umbuchungen sind nur schriftlich möglich; es werden dafür keine Gebühren erhoben.
5. Urheberrechte
Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von EDVunterwegs oder entsprechender Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Die während der Schulung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.
6. Unterricht
Unser Unterricht und die verwendeten Unterlagen werden mit größter Sorgfalt vorbereitet bzw. erstellt und geprüft. Trotzdem können Fehler vorkommen. Wir können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen oder für die Folgen der fehlerhaften Anwendung weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen.
Notebook- und Beamerverleih
7. Vertragslaufzeit
Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Die Mietzeit bestimmt sich nach dem im Mietvertrag angegebenen Zeitraum, wird der im Mietvertrag angegebene Leihzeitraum überschritten, ist EDVunterwegs berechtigt, die daraus entstandenen Kosten auf den Mieter zu übertragen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte bei EDVunterwegs. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, kann der Mietpreis entsprechend nachberechnet werden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietgebühren sind spätestens bis zur Rückgabe der Leihgegenstände in Bar oder per Überweisung zu zahlen.
9. Übergabe der Mietsache/n und Gefahrübergang
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Die Abholung und Rückgabe der Geräte erfolgt in den Räumen von EDVunterwegs. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Wird Versand, Anlieferung und/oder Abholung vereinbart, so wird für die Beschädigung und den Verlust während des Transportes keine Haftung übernommen. Der Vermieter hat im Falle der Versendung diese auf dem nach seinem Ermessen besten Weg zu bewirken. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Übergabe durch Umstände, die EDVunterwegs nicht zu vertreten hat, so geht mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft das Risiko einer Beschädigung oder des Untergangs der Mietsache/n auf den Mieter über. Entstehen dem Mieter Kosten durch verspätete Anlieferung oder durch Fehler und/oder Beschädigung der Mietsache/n aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, können diese nicht beim Vermieter geltend gemacht werden. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.
10. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum von EDVunterwegs. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist erst nach Absprache mit EDVunterwegs gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
11. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
12. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus dem nicht bedienungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen, insbesondere für solche Schäden, die durch einen Eingriff oder eine Veränderung der Mietsache hervorgerufen werden. Er haftet weiterhin für den zufälligen Untergang der Mietsache oder die zufällige Beschädigung der Mietsache. Bei einem Totalschaden oder dem zufälligen Untergang der Mietsache ist vom Mieter der Marktwert des Gerätes zu ersetzen. Beruht der Totalschaden oder der zufällige Untergang auf einem Verschulden Dritter, so werden vom Mieter alle gegen den Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche, soweit sie dem Vermieter nicht unmittelbar zustehen, an EDVunterwegs abgetreten.
13. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesonderten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt EDVunterwegs im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
14. Rücktritt des Mieters
Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich der Vermieter vor, Stornokosten zu erheben. Bei weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, so werden 15%, bei weniger als 2 Wochen 50% und bei weniger als einer Woche 75% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt ein Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Zahlung von 100% fällig.
15. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Mietsache/n von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
16. Sicherheitsleistung
Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 5.000 Euro, ist der Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.
17. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
18. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
Allgemeines
19. Preise und Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. An Angebotspreise ist EDVunterwegs für die Dauer von 2 Monaten ab Vertragsschluss gebunden.
Die Rechnungen von EDVunterwegs sind sofort nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Ohne Mahnung tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung Verzug ein, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Bei Überschreitung der Fälligkeit der Rechnungen kann EDVunterwegs vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Für Kunden aus dem Ausland gilt eine 100% Vorkasse bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Dienstleistungen sind Mehrwertsteuer pflichtig.
Bei Rechnungsbeträgen unter 100 Euro gilt Barzahlung nach Leistungserbringung als gewerbeüblich.
Erstreckt sich die Abwicklung eines Auftrages über 4 Wochen oder länger, werden Teilrechnungen erstellt. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Mehrarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden (z. B. an einem individuell erstellten Schulungskonzept, einer Website u. ä.) erforderlich werden, sind von diesem zu vergüten. Zahlungen gelten als erfolgt, wenn EDVunterwegs über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungen per Scheck gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist.
20. Datenschutz
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen ist für beide Teile D-66663 Merzig. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht D-66663 Merzig.
22. Haftung, Hausordnung, Schadenersatzansprüche, Versicherung
EDVunterwegs ist in vielen Räumen zu Gast. Wir bitten darum, die jeweils gültige Hausordnung zu beachten. Rauchen ist generell während der Unterrichtszeiten und in allen Unterrichtsräumen untersagt. Die Haftung, gleich welchen Rechtsgrundes, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellte von EDVunterwegs verursacht wurden.
Für Unfälle während der Veranstaltungen, auf dem Weg zur oder von der Lehrstätte sowie Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt EDVunterwegs (auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche) keine Haftung.
23. E-Mail Verkehr
Soweit die Vertragsparteien geschäftliche Erklärungen, Vertragserklärungen oder Erklärungen abgeben, die in Zusammenhang mit der Abwicklung eines Vertrages stehen, und dies per elektronischer Post (E-Mail) erfolgt, erkennen sie hiermit die uneingeschränkte, rechtliche Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Erklärungen an. Die Vertragspartner verpflichten sich desweiteren, die in der E-Mail enthaltenen, gewöhnlichen Angaben nicht zu unterdrücken oder zu anonymisieren oder in sonstiger Form zu umgehen. Insbesondere muß die E-Mail folgende Angaben enthalten: Namen und E-Mail Adresse des Absenders, Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) und Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluß der Nachricht. Eine nach diesen Kriterien übersandte E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der anderen Vertragspartei stammend. Alle Vertragserklärungen, sei es in Schriftform oder per elektronischer Post, sind in deutscher Sprache abzufassen.
24. Änderungen der AGB
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und/oder Aufhebungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck oder angestrebten Ziel der Vertragsbedingungen am nächsten kommt.
EDVunterwegs behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Sie hängen in unseren Büroräumen aus und werden jederzeit auf Wunsch gern in Kopie zugeschickt.